1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma hebu GmbH, Sitz der Gesellschaft: Empfingen, Amtsgericht Fulda HRB 5284, Geschäftsführer: Dr. Christian Schäfer, Volker Schlegel; Robert-Bosch-Straße 20, 72186 Empfingen, im folgenden Auftragnehmer genannt, über die Webseite www.hoica.de, wenn der Kunde seine Rechnungsanschrift in Deutschland hat. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2. Vertragsabschluss
2.1. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons „bestellen“ bzw. „Bestellung absenden“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Bestelleingangs erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail an den Kunden. Diese Empfangsbestätigung informiert den Kunden darüber, dass seine Bestellung bei der hebu GmbH eingegangen ist. Gleichzeitig nimmt die Firma hebu GmbH die Bestellung des Kunden an und der Kaufvertrag kommt zustande. Ebenfalls erhält der Kunde mit der Empfangsbestätigung alle Kundeninformationen, die für seine Unterlagen relevant sind. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auftragsbestätigung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
2.2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
2.3. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter, unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
2.4. Die hebu GmbH setzt keinen Mindestbestellwert voraus.
2.5. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Urheberrechte
Die hebu GmbH ist nicht Urheberin der auf ihrer Internetpräsenz/Webseite beispielhaft abgebildeten Logos, Schriftzüge, Bilder und Wappen. Geschützte Warenzeichen und Namen werden auf unserer Homepage nicht kenntlich gemacht. Dies soll aber nicht bedeuten, dass bestimmte Namen nicht rechtlich geschützt sind. Alle Markennamen und Produktbezeichnungen unterliegen dem Copyright des jeweiligen Markenrechtsinhabers! Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass wir weder im Namen des jeweiligen Markenrechtsinhabers handeln, noch in sonstiger Geschäftsbeziehung mit diesem tätig sind! Wir kommen jedoch nicht umher, Produkte und Bezeichnungen des jeweiligen Automobilherstellers bzw. von Firmen in Wort und Bild darzustellen, um unser Leistungsangebot, nämlich die fahrzeugspezifische Herstellung von passgenauen Autoteppichen, sowie die nach Kundenwunsch zur Verzierung dieser Autoteppiche, dem Kunden darzustellen. Hierdurch soll für den Kunden nicht der Eindruck erweckt werden, dass die hebu GmbH in irgendeiner Geschäftsbeziehung zum jeweiligen Automobilhersteller oder Firma steht. Die Autoteppiche werden von der hebu GmbH auch nicht in Lizenz des jeweiligen Automobilherstellers oder Firma hergestellt.
Auf Kundenwunsch können Autoteppiche mit vom Kunden der hebu GmbH zur Verfügung gestellten Logos, Schriftzüge, Bildern bzw. Wappen zur individuellen Verzierung bearbeitet werden, wobei der Kunde mit Übersendung des für die Bearbeitung seines Autoteppichs jeweils gewünschten Logos und/oder Schriftzuges und/oder Bildes bzw. Wappens ausdrücklich zusichert, hierüber frei von Rechten Dritter verfügen bzw. diese für die Bestickung/Bearbeitung seines persönlichen und ausschließlich frei private Zwecke von der hebu GmbH herzustellenden Autoteppichs nutzen zu dürfen. Die hebu GmbH hat von dem jeweiligen Kunden ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den vom Kunden übersandten und zur Verfügung gestellten Logos, Schriftzügen, Bildern bzw. Wappen für die Bearbeitung erhalten und ist befugt, die jeweiligen Logos, Schriftzüge, Bilder bzw. Wappen zur Bearbeitung der bestellten Autoteppiche zu verwenden und diese dem Kunden für den vereinbarten Kaufpreis zu veräußern, dem Kunden ein Nutzugsrecht hieran einzuräumen und die bearbeiteten Autoteppiche nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu übereignen, so dass die gelieferten individuell bestickten bzw. bearbeiteten Autoteppiche frei von Rechten Dritter sind. Der jeweilige Kunde hat der hebu GmbH durch seine Bestellung zugesichert, dass der unter § 3 Abs. 2 dieser AGB´s beschriebenen Verwendung der Logos, Schriftzüge, Bilder bzw. Wappen keine Urherberrechte, sonstige Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen. Der jeweilige Kunde gestattet, dass die hebu GmbH auf seinen Webseiten das vom Kunden zur Verfügung gestellte Logo für Werbezwecke darstellt. Die verkauften individuell auf Kundenwunsch bearbeiteten Autoteppiche als solche dürfen von dem Kunden nur zu privaten Zwecken unbefristet verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist insbesondere jegliche Vervielfältigung, Änderung und Bearbeitung der Produkte.
4. Gewährleistung, Kundendienst
4.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Daten in jedem Fall zu überprüfen.
4.2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Kunde (Unternehmer) uns innerhalb einer Woche ab Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Unternehmer ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Versteckte Mängel, die nach der dem Kunden obliegenden unverzüglichen Untersuchung der Ware zu diesem Zeitpunkt nicht feststellbar waren, hat dieser innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Waren das Lieferwerk verlassen haben, ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
4.3. Bei berechtigten Beanstandungen haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Ablieferung, d.h. Empfangnahme der Sache durch den Käufer. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung der gelieferten Ware. Wir sind berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
4.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
4.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn es seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
4.6. Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben der Firma hebu GmbH entsprechen, werden diese nicht für den Stick bzw. für den Druck aufbereitet. Dies gilt insbesondere für Dateien mit geringer Auflösung. (PDFs sind nur nach vorheriger Prüfung und in hoher Auflösung verwendbar) Für die Bearbeitung benötigen wir in der Regel JPG Dateien. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes durch den Druck bzw. durch den Stick können nicht beanstandet werden. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.
4.7. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt, sind wir von jeder Haftung frei.
5. Kundenservice:
Telefonisch sind wir erreichbar von
Montag bis Freitag von
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel.: +49 (0) 7485 - 99 94 23
Fax: +49 (0) 7485 - 99 94 10
E-Mail: kundenservice@hoica.de.
6. Schadenhaftung
6.1. Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat. Die gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
6.2. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
6.3. Die vorstehende Haftungsfreisetzung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen der Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware, sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen, sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter der Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadenersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
6.4. Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
7. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
7.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
7.3. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
7.4. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
7.5. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
8. Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung verpflichtet uns, gebrauchte Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und verwerten zu lassen. Sie können die leeren Verpackungen kostenlos bei der hebu GmbH, Robert-Bosch-Straße 20, D-72186 Empfingen abgeben. Auch nennen wir Ihnen gerne eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Zur weiteren Klärung setzen Sie sich bei solchen Produkten mit uns in Verbindung.
9. Anbieterinformationen:
hebu GmbH
Sitz der Gesellschaft: Fulda
Amtsgericht: Stuttgart, HRB –Nr. 724882
USt.-IdNr.: DE 254662622
Geschäftsführer: Dr. Christian Schäfer / Volker Schlegel
Anschrift:
Robert-Bosch-Straße 20
72186 Empfingen
Email: kundenservice@hoica.de
URL:
www.hoica.de
www.hebu.com